Prozess gegen Versammlungsleiter

Berufung im Verfahren wegen Verstoß gegen das Versammlungsgesetz

Ende November findet vor dem Aachener Amsgericht  ein Berufungsverfahren gegen einen Antifaschisten statt. Dieser war im ersten Prozess nach 6 (!) Verhandlungstagen zu 20 Sozialstunden verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft legte nun Berufung ein, aus Sorge davor, dass das OLG Köln das Aachener Urteil, in einer von der Verteidigung angestrebten Revision, kippt. In der Revision hätte der Kölner Richter das Urteil nur schriftlich geprüft, ohne Verhandlung.

Vorwurf in dem Verfahren war ein Verstoß gegen das Versammlungsgesetz als Versammlungsleiter einer friedlichen Tanzdemo. (siehe Artikel) Der Angeklagte habe sich nicht um die Durchsetzung der polizeilichen Auflagen gekümmert. Im nun abgeschlossen ersten Verfahren wurde weniger das Geschehen der Demonstration verhandelt, als vielmehr die rechtliche Verbindlichkeit der Auflagen.

Dabei wurde die erste Auflage in Bezug auf mitgeführte Transparente vom Richter einkassiert, weil die Aachener Cops sich offenbar nicht mit Verwaltungssprache auskennen. Die zweite Auflage in Bezug auf mitgeführte Flaschen war ebenfalls nicht korrekt formuliert. Dem Richter widerstrebte es jedoch diese auch noch zu kassieren – so wäre der gesamte Prozess hinfällig gewesen. Die Staatsanwaltschaft rechnet sich wohl höhere Erfolgschancen vor einem Aachener Gericht aus, gibt es hier doch offenbar ein Tradition linkes und antifaschistisches Engagement zu kriminalisieren. Einen weiteren Versuch linkes Engagement zu kriminalisieren, dokumentieren wir hier.

Das sich unser Freund nun wieder wegen absolut hanebüchener Vorwürfe vor einem Gericht verantworten muss macht uns wütend!

Getroffen hat es einen – gemeint sind wir alle!

Antirepgruppe AC

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