Redebeitrag vom 18.11.18

Wir möchten an dieser Stelle einen der Redbeiträge teilen, die auf unserer Demo am 18.11. gehalten wurden.

Es ging um die drohende Erneuerung des Polizeiaufgabengesetzes hier in NRW.

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A sign of solidarity from friends in the hague

https://autonomendenhaag.wordpress.com/2018/11/19/solidarity-with-the-antifascists-facing-repression-in-aachen/

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Aachen: 120 Menschen demonstrieren gegen Rechtsruck und staatliche Repression

Nachbericht zur Antirepressions-Demo in Aachen
Heute am Sonntag, 18.11.2018, haben wir in Aachen gegen den Rechtsruck und staatliche Repression demonstriert. Mit bis zu 120 Menschen sind wir von der Innenstadt ins Frankenberger Viertel  gezogen, wo die Demo anlässlich eines dortigen Zusammenstoßes mit Nazis im Frühjahr 2017 am Neumarkt endete.

Mit Flyern und in Redebeiträgen wurde auf die Repression gegen zwei Genoss*innen hingewiesen, deren Prozess im Nachgang einer Auseinandersetzung mit Neonazis im Frankenberger Viertel am kommenden Mittwoch vor dem Aachener Amtsgericht beginnt. (2) Außerdem gab es Redebeiträge zum neuen Polizeiaufgabengesetz, zur Repression gegen linke Strukturen im bundesdeutschen Kontext, zum kommenden Autonomen 1. Mai in Wuppertal (yeah!) und zu vermehrten Naziaktivitäten rund um das Autonome Zentrum in Aachen und im Frankenberger Viertel.

Wir haben uns besonders darüber gefreut, dass so viele verschiedene Menschen aus unterschiedlichen Kontexten, Städten und Ländern der Demonstration einen so motivierten, bestimmten Charakter gegeben haben.

Unterstützt die Angeklagten in dem kommenden Prozess wegen der Vorfälle im Frankenberger Viertel und in der Berufungsverhandlung wegen der Spontandemonstration nach dem rassistischen  Polizeimord an Mitch Henriquez im Sommer 2015! (3)
Lasst uns aufeinander aufpassen!

Antirepressionsgruppe Aachen

Die Prozess-Termine im Überblick:
Mi. 21.11., Fr. 30.11. und Fr. 07.12.18, jeweils 8 Uhr Amtsgericht Aachen: Kundgebung und Prozess wegen der Vorfälle im Frankenberger
Mi. 05.12.18, 8 Uhr Landgericht Aachen: Prozesstermin wegen der Aktion am Markt

(1) https://antirepac.noblogs.org/post/2018/10/20/prozess-gegen-zwei-antifaschistinnen-beginnt-in-kurze/
(2) https://antirepac.noblogs.org/post/2018/11/06/demo-gegen-den-rechtsruck-und-staatliche-repression/
(3) https://antirepac.noblogs.org/post/2018/04/28/urteil-im-prozess-nach-spontandemo-geldstrafe-und-drei-freispruche/

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Demo: Gegen den Rechtsruck und staatliche Repression

In diesem Herbst finden in Aachen zwei Prozesse gegen antifaschistische/antirassistische Aktivist*innen statt. Wir rufe zu einer solidarischen Begleitung der Prozesse und einer Demo gegen den Rechtsruck und Repression auf.

Ein Prozess findet im Nachgang der Ereignisse im Frankenberger Viertel im März 2017 statt; dort gab es eine Auseinandersetzung mit zwei organisierten Neonazis. Kurz darauf wurden zwei Personen festgenommen, ihnen wurde Landfriedensbruch und Körperverletzung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft phantasierte kurzerhand „Fluchtgefahr“ herbei und steckte die beiden mit dieser Begründung für über zwei Wochen in Untersuchungshaft. Nun werden sie angeklagt.

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Prozess gegen zwei Antifaschist*innen beginnt in Kürze

Im März 2017 gab es im Aachener Frankenberger Viertel eine Auseinandersetzung zwischen Antifaschist*innen und den zwei organisierten Neonazis Sebastian Lück und Niklas Beckers. In Folge dessen wurden zwei Personen festgenommen, ihnen wurde Landfriedensbruch und Körperverletzung vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft phantasierte kurzerhand „Fluchtgefahr“ herbei und steckte die beiden mit dieser Begründung für über zwei Wochen in Untersuchungshaft.

Die Aachener Lokalpresse (AZ/AN, WDR) trug ihren Teil dazu bei, indem sie sich, wie fast immer, ausschließlich auf die Aussagen der Polizei beriefen (die In diesem Fall maßgeblich auf den Aussagen der Nazis beruhten) und ohne eigene Recherche abdruckten. Dazu wurde in einer tendenziösen Berichterstattung Panik vor einem gewalttätigen Mob geschürt, ohne auf den politischen Hintergrund der Nazis auch nur einzugehen.

Allerdings wurde im Nachhinein auch eine antifaschistische Demo durchs Viertel organisiert sowie eine Kundgebung vor dem Aachener Knast. Außerdem gründete sich das Bündnis „Frankenberger gegen Rechts“.

Wir erleben in Deutschland und auf der ganzen Welt seit einigen Jahren einen massiven Rechtsruck und die weite Verbreitung faschistoider Tendenzen. Dies ist nicht nur in den Parlamenten deutlich sichtbar, sondern parallel dazu und vor allem auf den Straßen. Eins der jüngsten Beispielehierfür sind die Aufmärsche tausender Neonazis zusammen mit AfD- und Pegida-Anhänger*innen Ende August 2018 in Chemnitz. Hierbei kam es u.a. zu Hetzjagden, bei denen Faschist*innen vermeintlich migrantisch aussehende Menschen bepöbelten, angriffen und jagten. Dass Unterkünfte für Geflüchtete angezündet werden ist in Deutschland bereits so alltäglich geworden, dass die Presse es offenbar nicht mehr für notwendig hält, darüber zu berichten oder gar zu recherchieren. Auch antisemitische Äußerungen (bspw. in politischen Reden) und Übergriffe häufen sich.

Solche Übergriffe, die vonseiten der Presse, Politik und Staatsanwaltschaft regelmäßig verharmlost, totgeschwiegen oder mit Bezug auf vermeintlich „begründete Ängste“ indirekt verteidigt werden, sind nur möglich, weil es es eine gesellschaftliche Rückendeckung für Rassismus und Antisemitismus gibt. Seit Jahrzehnten schon fehlt eine Auseinandersetzung mit der organisierten Neonaziszene, die sogar mehr oder weniger offen vom Staat gedeckt und unterstützt wird (Beispiel NSU). Falls sich die Öffentlichkeit dann doch mal nicht vermeiden lässt, werden extrem rechte Motive oft entpolitisiert und es wird von „durchgedrehten Einzeltäter*innen“ gesprochen. Diese Rhetorik lenkt gezielt davon ab, dass Rassismus und Antisemitismus eben keine „Randphänomene“ sind, sondern in der Gesellschaft weit verbreitet und immer noch tief verwurzelt.

Angesichts dieser Zustände ist es unglaublich wichtig, dass Menschen sich auf verschiedenen Ebenen gegen Faschismus wehren, ob auf der Arbeit, im Bus, in der eigenen Familie oder eben auf der Straße. Organisierte Neonazis sind immer eine Gefahr für andere Menschen, egal wo und wie sie auftreten. Sie schalten ihr politisches Bewusstsein nicht aus, wenn sie gerade ein Eis essen oder im Stadion sind. Sie sind immer Faschist*innen. Punkt. Wenn sich Nazis im Frankenberger Viertel rumtreiben, ist das eine klare Provokation, da dieses Viertel eher alternativ geprägt ist und viele Menschen sich von ihrer Anwesenheit bedroht fühlen.

Nun sollen unsere beiden Genoss*innen aufgrund der Ereignisse im Frankenberger Viertel verurteilt werden. Es ist wieder einmal auffällig, dass die Repression nur die Antifaschist*innen trifft, während die zwei Neonazis sich als Opfer stilisieren können. Bei der Aachener Staatsanwaltschaft ist es schon Tradition, linke Aktivist*innen mit Repressalien zu überhäufen, während die Aktivitäten von Faschist*innen verharmlost werden.

Vor Gericht wird dabei gezielt versucht, antifaschistische Arbeit zu entpolitisieren und als individuelle Straftaten zu verkaufen.

Wir wehren uns gegen diese Darstellung und erklären uns solidarisch mit den beiden Angeklagten.

Die Notwendigkeit antifaschistischer Arbeit liegt auf der Hand, wenn wir uns die gesellschaftlichen Zustände anschauen.

Lasst die Betroffenen nicht allein!

Die Prozesstermine sind am 21.11., 30.11. und 07.12., jeweils um 9 Uhr am Amtsgericht Aachen.

Wir freuen uns über Öffentlichkeitsarbeit, Spenden und natürlich über Leute, die den Prozess vor Ort begleiten.

Zum Nachlesen:

Antifa Recherche Aachen und Umgebung (1.Artikel)

Artikel der Aachener Nachrichten, nach dem Vorfall

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Nachbericht der Prozessbeobachtung im April 2018 – Ankündigung der Berufungsverhandlung

Der Prozess im Zusammenhang mit der wilden Demo im Sommer 2015 ist am 26.04.18 mit drei Freisprüchen und einer Verurteilung zu Ende gegangen. Einer der angeklagten Aktivist*innen wurde trotz widersprüchlicher Beweislage wegen versuchter Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Landfriedensbruch zu 90 Tagessätzen à 15€ verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 100 Tagessätze gefordert. Wie den übrigen Angeklagten die ihnen in der Akte vorgeworfenen Tathandlungen zugeordnet wurden, konnte bis zum Ende des Prozesses nicht geklärt werden. So musste letztlich auch die Staatsanwaltschaft Freisprüche beantragen. Der Staatsanwaltschaft reicht das Urteil gegen die verurteilte Person wohl nicht aus. Sie legte Berufung ein und der Prozess – nun nur noch gegen einen Menschen – wird am 05.12.18 vor dem Aachener Landgericht wieder aufgerollt.

 

Der Prozess wurde von solidarischen Menschen begleitet. Ohne auf jede Einzelheit eingehen zu können, wollen wir euch teilhaben lassen an einigen Sachen, die uns besonders aufgefallen sind. Vor allem, was das Verhalten bzw. die Aussagen der vorgeladenen Bullen angeht. Insgesamt lassen die zahlreichen Widersprüche und die offensichtlich willkürlichen Aussagen der Bullen (besonders hinsichtlich der Zuordnung der einzelnen Straftaten zu den angeklagten Personen) den Prozess als totale Farce erscheinen, um einen völlig überzogenen und gewalttätigen Polizeieinsatz im Nachgang zu legitimieren.

Der gesamte Prozess war gespickt mit widersprüchlichen Aussagen der vorgeladenen Zeug*innen. Während die unabhängigen Zeug*innen meist betonten, dass sie sich nicht mehr allzu gut an Einzelheiten erinnern konnten, waren die Aussagen der Cops geprägt von zwanghaften Erinnerungs-Konstruktionen. So wurde deutlich, dass nahezu alle Cops scheinbar mit der Intention zu ihrer Aussage anreisten, die Angeklagten zu belasten. Dieses perfide Vorhaben scheiterte jedoch an der offensichtlichen Unfähigkeit, im Vorhinein erfolgreich Absprachen zu treffen.

Der wohl schwerste Vorwurf, der während des Prozesses im Raum stand, war, dass eine Person mit gestrecktem Bein von der Treppe in einen der Polizisten gesprungen sein soll. Von diesem „Kamikaze-“ oder „Karatekick“ wussten einige der Bullenzeugen zu berichten. Allerdings konnten sie sich partout nicht darauf einigen, welcher der Angeklagten denn nun der Treter sei, noch, welcher der Cops von dem Bruce-Lee-Tritt getroffen worden sei. Das klang dann so:

Bullenzeuge Mays sagte, Kollege Tomi sei getreten worden. Er selber habe den Treter festhalten können und sei mit ihm zu Boden gegangen.

Tomi allerdings konnte sich überhaupt nicht an einen Tritt gegen sich erinnern; er sei allerdings geschubst worden und zusammen mit Mays und einer der flüchtenden Personen zu Boden gegangen.

Kollege Vogel brachte noch mehr Verwirrung in die Sache – er behauptete, er selbst sei getreten worden und zu Boden gegangen, wusste allerdings nicht mehr, wo er getroffen wurde. Er habe noch im Fallen sein Pfefferspray gezogen und sich damit gegen den karateversierten Angreifer zur Wehr setzen können. Anschließend habe er den Treter aus eigenem Interesse in Richtung Katschhof (Richtung A) verfolgt, die Verfolgung allerdings schnell abgebrochen.

Ein unabhängiger Zeuge schilderte die Situation ganz ohne Kampfkunsteinlage: Für ihn sah die Situation auf der Treppe viel mehr nach Flucht als nach Angriff aus.

Ein Aktivbürger stellte später einen der Angeklagten. Dieser sei vom Markt in Richtung Kockerellstraße (Richtung B) gelaufen gekommen. Der bürgerliche Held wies die hinzu gerufenen Bullen bei der Übergabe des Gefangenen darauf hin, dass noch eine weitere Person geflüchtet sei. Er setzte laut eigener Aussage zur Verfolgung an, doch die Bullen winkten ab: „Einer reicht!“

Diesen „einen“ will Vogel später als „den Treter“ wiedererkannt haben, was dabei die entscheidenden Merkmale waren, daran konnte er sich nicht erinnern.

Hieran wird deutlich, wie willkürlich die Zuordnung von einzelnen Straftaten zu konkreten Personen schon am 30.06.15 war. Keiner der Cops konnte Auskunft darüber geben, wer die Angeklagten identifiziert habe oder was die dafür entscheidenden Merkmale gewesen seien. Es scheint, als seien ziemlich willkürlich vier Personen ausgewählt worden, um als Sündenböcke für einen aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatz her zuhalten.

Die Problematik der Zuordnung wurde noch dadurch verschärft, dass Einsatzleiter Spyrka irgendwann anordnete: „Alle mitnehmen!“ Besonders pikant: Auch ein bis dato unbeteiligter Passant, der kritisch nach dem Grund des Bulleneinsatzes fragte, wurde so „Teil der Maßnahme“. Er wurde zusammen mit den anderen Personen, die der „Versammlung“ zugerechnet wurden in die Gefangenensammelstelle gebracht.

Nachfragen und Kritik zu Sinn und Zweck der Maßnahme, wurden von den Beamt*innen vor Ort als Unfug abgetan, oder wie im Falle des oben genannten Passanten sogar mit einer Festnahme beantwortet. Rechenschaft gegenüber der Bevölkerung? Fehlanzeige.

Mindestens zwei Bullen taten sich durch ihre Falschaussagen vor Gericht besonders hervor:

So erklärte der Bullenzeuge Dahmen, er habe eindeutig einen Kamikaze-Sprung in Richtung der Cops gesehen, bei Betrachtung der Aktenlage und Vorhaltung der vor drei Jahren niedergeschriebenen Vermerke wurde jedoch klar, dass er diesen Moment gar nicht gesehen haben konnte, weil er zeitlich erst danach am Marktplatz eintraf. Dort wurde er dann von Kolleg*innen darüber informiert, dass Personen geflüchtet seien, nachdem es zu Auseinandersetzungen gekommen war. Hieraus ergibt sich klar und deutlich, dass die Aussagen des genannten Bullen nicht der Wahrheit entsprechen können.

Ein anderer Bulle sagte, er und sein Kollege hätten weiße (!) schusssichere Westen über der Zivilkleidung getragen und wären dadurch deutlich als Polizeibeamte zu erkennen gewesen. Jedoch hat kein anderer Mensch das gesehen oder gar beschrieben.

Zynisch mutet auch die einzige Verurteilung an; drei der vier Straftaten soll die beschuldigte Person vollführt haben während sie am Boden liegend von mindestens zwei Beamten fixiert wurde. Mehrere Zeug*innen berichteten, dass der Mensch vorher von der Treppe fiel und auf dem Kopf landete und danach von Beamten über den Boden geschleift worden sei. Aus dieser Situation der am Boden liegenden Person Körperverletzung und Widerstand anzulasten wirkt mehr als zwanghaft.

Dass die Staatsanwaltschaft jetzt sogar noch ein härteres Urteil erzielen will, ist einfach eine Frechheit. Wir werden den Prozess weiterhin beobachten und den Angeklagten solidarisch begleiten.

Kommt am 05.12.18 um 09:00 Uhr zum Landgericht Aachen!

Weitere Infos hier:

Ausführlicher Hintergrundbericht

Prozessbericht 1

Prozessbericht 2

–  Prozesserklärung

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Urteil im Prozess nach Spontandemo: Geldstrafe und drei Freisprüche

Der Prozess im Zusammenhang mit der wilden Demo im Sommer 2015 ist am vergangenen Donnerstag mit drei Freisprüchen und einer Verurteilung zu Ende gegangen. Einer der angeklagten Aktivisten wurde trotz widersprüchlicher Beweislage wegen versuchter Körperverletzung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, Beleidigung und Landfriedensbruch zu 90 Tagessätzen à 15€ verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte 100 Tagessätze gefordert. Wie den übrigen Angeklagten die ihnen in der Akte vorgeworfenen Tathandlungen zugeordnet wurden, konnte bis zum Ende des Prozesses nicht geklärt werden. So musste letztlich auch die Staatsanwaltschaft Freisprüche beantragen. Gegen das Urteil wird ein Rechtsmittel eingelegt.

Als letztes Wort der Angeklagten gab es folgende Erklärung:

Rassistische Polizeigewalt war Anlass und Thema der wilden Demonstration vom 30.06.2015. Mitch Henriquéz war im niederländischen Den Haag durch Misshandlungen der Polizei getötet worden.

In veröffentlichten Videos von diesem Vorfall wird deutlich, dass die Polizei bei der Festnahme unverhältnismäßig Gewalt anwendete, im Verlauf dieses Vorgangs wird Mitch Henriquez bewusstlos und liegt anschließend bewegungslos am Boden. Anstelle eines Rettungswagens fährt nach kurzer Zeit ein Polizeibus vor, in den der zu dem Zeitpunkt immer noch bewusstlose Mitch geschleift wird. Er verstirbt später im Krankenhaus. Dort wird der Tod durch Sauerstoffmangel festgestellt, sowie schwere Blutungen im Kopfbereich, an den Genitalien und ein Kehlkopfbruch dokumentiert.

Nur zwei der fünf beteiligten Polizisten werden letztendlich angeklagt. Einer von ihnen wurde von Kollegen schon vorher als Cowboy mit Testosteronproblem gehandelt. Die beiden erhalten für die Misshandlung mit Todesfolge sechs Monate auf Bewährung, können sich nach Absprache mit ihrem Vorgesetzten aber sicher sein, dass sie im Anschluss wieder ihren Dienst antreten können. Während der gesamten Verhandlung wurden die Namen der angeklagten Polizisten nicht preisgegeben, aus Sicherheitsgründen.

In diesem Prozess wurde dieses Thema von allen vorgeladenen Zeug_innen der Polizei umschifft, andere Zeug_innen konnten sich jedoch noch gut an den Grund der Demo erinnern.

Polizeigewalt ist gesellschaftlich ein Tabuthema, sie wird totgeschwiegen oder negiert:So sagte Olaf Scholz nach dem G20-Gipfel in Hamburg: „Polizeigewalt hat es nicht gegeben!“ Eine glatte Lüge: 138 Ermittlungsverfahren gegen Polizist_innen, meist wegen Körperverletzung wurden eingeleitet. Die Dunkelziffer ist mit Sicherheit um ein Vielfaches höher. Bis heute gibt es keine einzige Anklage. Seltsam eigentlich.

Menschen, die Polizeigewalt thematisieren werden häufig scharf angegriffen – ob im öffentlichen Diskurs oder wie im hier verhandelten Fall auf offener Straße. Und es gibt sie doch: Polizeigewalt und auch rassistische Polizeigewalt. Nicht nur in den USA. Was ist mit Oury Jalloh? Was ist vor wenigen Tagen in Fulda passiert? Ein Polizist schießt zwölf Mal auf einen Unbewaffneten. Der junge Mann aus Afghanistan stirbt, von vier Kugeln getroffen. Wie so oft hüllt sich die Polizei auch hier in Schweigen. Gedeckt wird sie dabei von der Politik und der Justiz.

Korpsgeist und politische Mauern verhindern beinahe immer Aufklärung und Gerechtigkeit für die Opfer dieser Gewalt. Ganz unabhängig von einer Frage nach Gewaltmonopol stellt sich, ob in dem Beispiel aus Fulda oder auch in dem hier verhandelten Fall, die Frage nach der Legitimität und Verhältnismäßigkeit von Gewalt:

Menschen hängen ein Banner auf, verteilen Handzettel. Es soll durch die Polizei eine „offensive Ansprache“ folgen. Angeblich, um einen Versammlungsleiter zu bestimmen. Warum das damit endet, dass Menschen, die sich entfernen wollen mit „einfacher körperlicher Gewalt“ – scheinbar vollkommen legitim – zu Boden gebracht werden, passt eigentlich nicht so richtig in ein liberales Wertesystem, sondern ist schlicht Machtmissbrauch.

Es entlarvt aber auch ganz schön das Wertesystem nach dem Polizist_innen vorgehen: Alles, was eine vermeintliche Ordnung stört, was nicht schon der Kontrolle von Staat und Polizei unterliegt, was sich wild, frei und selbstbestimmt Gehör verschaffen will, wird als Bedrohung empfunden, angegriffen und kriminalisiert. Gar nicht mehr so liberal.

Die Polizei wird durch nichts kontrolliert. Kennzeichnungspflicht ist abgeschafft. Fragt man Polizist_innen in Aktion nach den Gründen für ihr Handeln wird man weggeschickt, geschubst oder gleich noch selber mitgenommen. Kritik ist völlig undenkbar. Polizist_innen haben das Gefühl, sie könnten sich alles erlauben und müssten sich nicht dafür rechtfertigen, was sie tun.

Aber für uns macht keine Uniform der Welt unfehlbar oder unantastbar. Im Gegenteil. Denn um ein bekanntes Beuteltier zu zitieren: „Ein Idiot in Uniform ist immer noch ein Idiot.“

Doch neue Polizeigesetze wie in Bayern bzw. die Verschärfung des Widerstandsparagraphen aka Bullenschubsparagraphen gießen eine solche Unantastbarkeit in Beton. So sieht autoritäre Formierung aus.

Begründet werden diese systematische Beschneidung von Grundrechten mit dem Gejammere über die Zunahme der Angriffe auf Polizist_innen. Ein kleiner Blick in die letzten Jahrzehnte zeigt, dass das zumindest qualitativ nicht stimmt. Angriffe auf Polizist_innen wie in den 70er und 80er Jahren – Stichwort Startbahn West – hat es in den letzten Jahren nicht gegeben. Dass die Angriffe vielleicht quantitativ mehr werden und Polizist_innen in manchen Bevölkerungsgruppen nicht besonders beliebt sind, mag vielleicht mit ihrer Art der „offensiven Ansprache“ zusammenhängen.

Alles in allem geht die Strategie der Abschreckung durch Gewalt und Strafen aber allzu oft auf. Die wenigsten trauen sich Cops zu hinterfragen. Es entsteht ein Gefühl der Ohnmacht. Gegenüber der Polizei, aber auch gegenüber einer „Ordnung“, die keine Kritik zulässt.

Im Sommer 2015 wurden am Aachener Markt zehn Menschen ohne weitergehende Begründung ihrer Freiheit beraubt. Darunter auch zufällig vorbeikommende, kritisch nachfragende Passanten. Im Anschluss dann dieses Verfahren hier.

Hier haben Polizist_innen ihren ohnehin zweifelhaften Job schlecht gemacht und zwar von Feststellung des Versammlungsleiters, über die dubiose Konstruktion der Ermittlungsakte, bis hin zur – nunja – schlecht abgesprochenen Aussage vor Gericht.

Was bleibt? Wir werden staatliche Gewalt nicht akzeptieren. Wir werden sie weiter in Frage stellen und uns nicht einschüchtern lassen. Wir machen weiter und vergessen nicht die Opfer dieser Gewalt, ob getötet, inhaftiert oder traumatisiert.

No Justice – No Peace!

Ein ausführlicherer Prozessbericht folgt in Kürze. Aus aktuellem Anlass hier auch nochmal der Spendenaufruf.

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Antirepressionskundgebung

Kundgebung vor dem Amtsgericht Aachen

Vor dem Aachener Amtsgericht läuft Aktuell ein Prozess gegen vier Aktivist*innen, welche 2015 an einer Spontandemonstration gegen Polizeigewalt teilgenommen haben sollen. Bei der Spontandemonstration soll es angeblich zu Beleidigungen und Angriffen auf Polizeibeamt*innen gekommen sein. Bei den ersten beiden Prozesstagen gab es bisher keinerlei Aussagen, welche dies bestätigen beziehungsweise die Vorwürfe einem der Angeklagten zuordnen konnten. Der Prozess ist bis jetzt eine einzige Farce, da die Behörden noch keine klaren Beweise vorlegen konnten. Wir rufen deshalb dazu auf, am Donnerstag um 10:30 Uhr zum Aachener Landgericht zu kommen und mit der Kundgebung die Angeklagten zu unterstützen. Außerdem wäre es für die Betroffenen sehr schön, wenn im Anschluss an die Kundgebung um 12:30Uhr alle gemeinsam in den Gerichtssaal gehen um ihnen zu zeigen, dass sie nicht alleine sind.

Wann? – Do., 26.04.2018 10:30Uhr
Wo? – Aachener Amtsgericht, Adalbertsteinweg 92
FB – Veranstaltung hier
Für nähere Infos zu den Hintergründen guckt doch einmal auf unserem Blog nach weiteren Artikeln z.B: hier vorbei.

Bringt eure Freund*innen mit und zeigt eure Solidarität!

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2. Prozesstag: Im Westen viel nichts

Am 16. April 2018 wurde der 2. Akt der Tragikomödie um die unangemeldete Demo im Sommer 2015 in Aachen im Aachener Amtstheater aufgeführt. In der Hauptrolle: Der Rächer und heimliche Hauptankläger PK Vogel, der nicht nur die Aktivist*innen, sondern auch seine Kolleg*innen damals ausgiebig mit Pfefferspray eingedieselt hatte, indem er fallend schneller als sein Schatten besagtes Spray zog, bediente und auf seinem Bürzel zur Landung kam. Mit dieser akrobatischen Glanzleistung schoss der Vogel den selbigen ab.

Weiterhin traten auch einfache Passanten als Zeugen auf, die erstaunlicherweise – im Gegensatz zu den Polizeizeugen – auch Jahre später sehr wohl noch dazu in der Lage waren, den Anlass der damaligen Demonstration konkret und ausführlich zu benennen: Polizeigewalt.

Nicht viel Neues, dafür viele Lacher lieferten die Polizeizeugen Smentek, Wegmann und Mundt: Letzterer wegen seines „für einen Polizisten untypisch schlechten Gedächtnis“, erstere einfach weil sie die Allerletzten waren. Am Tatort.

Der aktuelle Stand der Beweisaufnahme wurde unabsichtlich treffend vom letzten unbeteiligten Zeugen zusammengefasst.: „Ich war mit einer Freundin Eis essen, dann wurden Zettel gegen Polizeigewalt verteilt, eine Fahne gehisst, dann ging alles ganz schnell und ich wurde nach meinem Ausweis gefragt.“

Der 3. Akt des Theaterstücks wird am Donnerstag, 26. April um 12.30 Uhr aufgeführt.
Der Eintritt ist frei, Statist*innen aka Angeklagten freuen sich über Unterstützung!
Kommt ab 10.30 Uhr vorbei!

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1. Prozesstag im Verfahren nach Spontandemo

Im Zusammenhang mit der wilden Demonstration vom 30.06.2015 fand gestern am 09.04.2018 der erste Prozesstag gegen die vier Beschuldigten statt. Es wurden vier Zeug/Innen der Polizei gehört sowie zwei unbeteiligte Passanten. Festzuhalten bleibt, dass sich nach nahezu drei Jahren im Grunde niemand mehr wirklich an das Geschehene erinnern kann. Was wir infolge dessen erlebten war inkonsistentes rezitieren von Zeugenberichten, in sich widersprüchliche Aussagen und viel Schulterzucken. Von den Angeklagten hat niemand eine Aussage zur Sache gemacht.

Der nächste Prozesstermin ist am 16.4.2018 um 12:30 Uhr am Amtsgericht Aachen. Der dritte Prozesstag ist für den 26.4.2018, ebenfalls 12:30 Uhr angesetzt. Wir rechnen aber mit weiteren Prozessterminen.

Wir freuen uns wieder über zahlreiches Erscheinen. Unterstützt die Angeklagten!

Einige Prozessbeobachter_Innen

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