Solidarität, Widerstand und Repression

Zu den Hintergründen einer wilden Demonstration in Aachen

Was ist passiert?

In Aachen fanden sich am 30.06.2015 mehrere Antifaschist_innen zu einer spontanen Demonstration gegen Rassismus und Polizeigewalt zusammen, nachdem im niederländischen Den Haag eine Person durch Misshandlungen der dortigen Polizei getötet worden war. Nach der Demonstration durch die Innenstadt versammelten sich die Aktivist_innen am Aachener Markt, verteilten Flyer und befestigten ein Transparent. Nur wenige Minuten später erschien eine Streifenwagen-Besetzung, sowie zwei Zivilpolizisten, die für eine Eskalation der bis dahin friedlichen Situation sorgten. Sie versuchten, unter massivem Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken, Aktivist_innen festzuhalten. Bei dem Angriff kam es zu zahlreichen Verletzung auf Seiten der Demonstrierenden, die Zivilpolizisten wurden durch das Pfefferspray ihrer Kolleg_innen verletzt. Anschließend wurden willkürlich zehn Personen in Gewahrsam genommen.

Hintergrund der Demonstration…

… war der Tod des Arubaners Mitch Henriquez in Den Haag am 28.06.2015. Er verstarb, nachdem er am 27.06.2015 bei einem Festivalbesuch von Polizisten festgehalten und bei der Festnahme schwerst misshandelt wurde. Auslöser der Festnahme war nach Polizei- und Zeugenaussagen ein scherzhaftes Gespräch, in dem er sagte, er würde eine Waffe bei sich tragen und sich dabei an die Genitalien fasste.
In veröffentlichten Videos von diesem Vorfall wird deutlich, dass die Polizei bei der Festnahme unverhältnismäßig Gewalt anwendete, aufgrund dessen er anschließend im Krankenhaus verstarb. Dort wurde der Tod durch Sauerstoffmangel festgestellt, sowie schwere Blutungen im Kopfbereich, an den Genitalien und ein Kehlkopfbruch dokumentiert.
In den Videos ist deutlich zu sehen, wie der am Boden und mit Handschellen fixierte Arubaner von mehreren Polizisten brutal misshandelt wird und diese den sogenannten „Nekklem“ (niederl.), einen speziellen Würgegriff, bei dem die Halsschlagader abgeklemmt wird, anwenden. Dieser ist hochgradig gefährlich und führt schon nach wenigen Sekunden zu Bewusstlosigkeit, es ist davon auszugehen, dass dieser Griff bereits mehrere Personen das Leben kostete. (Ein weiteres Beispiel: Maastricht 2016, Mazedonier stirbt nach Festnahme in Einkaufszentrum, Zeug_innen berichten von geschwollenem und blau angelaufenen Kopf inkl. Anwendung von „Nekklem“, Polizei bestreitet dessen Verwendung und vernichtete Videobeweise von Zeugen)
Im Verlauf dieses Vorgangs wird Mitch Henriquez bewusstlos und liegt anschließend bewegungslos am Boden. Anstelle eines Rettungswagens fährt nach kurzer Zeit ein Polizeibus vor, in den der zu dem Zeitpunkt immer noch bewusstlose Arubaner geschleift wird. Insgesamt sieht man ca. acht Polizist_innen in den Aufnahmen, von denen drei bis fünf aktiv an dem Mord beteiligt waren und die restlichen den Eingriff umstehender Personen verhindern.
Nach Polizeiangaben soll sich Mitch Henriquez Aufforderungen der Polizei widersetzt und starken Widerstand bei der Festnahme geleistet haben, was wiederum die angewendete Gewalt gerechtfertigt haben soll. Die Vorwürfe lauten Widerstand gegen die Staatsgewalt, Gefährdung der öffentlichen Ordnung und Trunkenheit. Zu Anfang wurde außerdem behauptet, ihm wäre erst im Polizeibus, auf dem Weg zur Wache, „unwohl“ geworden, woraufhin sofort mit dem Transport zum Krankenhaus reagiert worden wäre. Diese Aussagen wurden nach der Veröffentlichung der Videos, dem widersprechenden Zeug_innenaussagen und unter erheblichem öffentlichen Druck revidiert.
Juristische Konsequenzen folgten nur für zwei der Polizisten, die wegen schwerer Misshandlung mit Todesfolge angeklagt wurden, das Urteil ist bis heute nicht gesprochen. Gegen drei weitere Polizisten wurden Disziplinarverfahren eingeleitet.
Durch unterlassene Hilfeleistung, dem Verwehren medizinischer Versorgung, Falschaussage, Verschleierungsversuchen und natürlich brutalster Gewaltanwendung bezichtigen wir alle Beteiligten der Mitschuld.
In Den Haag folgten auf Mitch Henriquez Tod zahlreiche Proteste wütender und trauernder Menschen, die sich gegen Polizeigewalt, insbesondere rassistische Polizeipraxis richteten und Gerechtigkeit für den Ermordeten forderten. Es wurde versucht, diese Proteste mithilfe von Wasserwerfern, Hunde-und Pferdestaffeln, sowie einem großen Polizeiaufgebot zu unterdrücken. Vor allem im migrantisch geprägten Stadtteil Schilderswijk kam es zu schweren Unruhen. Dort sind rassistische Vorgehensweisen, wie „verdachtunabhängige“ Personenkontrollen und verstärkte Repression, z.B. durch den „demonstration ban“ (niederl.), Normalität. Dies führte zu einer permanent angespannten Atmosphäre, die sich nun auf den Straßen Den Haags entlud. Aktivist_innen, die die Wut über diesen Mord nach den Aufständen weiterhin an die Allgemeinheit tragen wollten und nach einem Weg aus der Ohnmacht gegen die rassistischen Verhältnisse suchten, sahen sich mit zahlreichen Geldstrafen und Festnahmen, haltlosen Vorwürfen, Prozessen, Aufenthalts- und Demonstrationsverboten konfrontiert. (1)

Rassistische Polizeipraxis

Rassistische Polizeipraxis ist keineswegs nur ein niederländisches Phänomen. Den Begriff „racial profiling“ haben spätestens nach der letzten Silvesternacht in Köln sicher schon viele mal gehört. Aber was bedeutet er eigentlich genau? Warum ist diese Praxis menschenverachtend und rassistisch? Was können wir dagegen tun? Und wo ist der Zusammenhang zwischen rassistischen Kontrollen und Menschen, die von der Polizei ermordet werden? Auf diese Fragen möchten wir eingehen, bevor wir uns Polizeigewalt und Repression im allgemeineren Sinne zuwenden. (2)

„Racial Profiling“

„Racial profiling“ bezeichnet die öffentliche und offensichtliche Kontrolle von Menschen nach rassistischen Kriterien, nämlich nach (unterstellter) Herkunft, Aussehen, Sprache. Es geht also nicht um konkrete und begründete Verdachtsmomente gegen bestimmte Personen, sondern um Kontrollen, die allein mit der vermeintlichen Gruppenzugehörigkeit eines Menschen zu tun hat. In Deutschland wird dieses Verfahren – vor allem von Seiten der Polizei, aber auch der Politik – oft verteidigt, während es in anderen Ländern wie England oder den USA bereits verboten ist. Zu erwähnen ist aber, dass die Anwendung von „racial profiling“ von Seiten der Bundesregierung offiziell geleugnet wird.
Unter anderem am Beispiel Silvester in Köln wird deutlich, wie perfide die Verteidigungsstrategien sind. Selbsternannte „Feministen“ (ironischerweise meist weiße Männer) weisen darauf hin, dass dank den ausgeweiteten Kontrollen der Kölner Polizei massenhafte sexualisierte Übergriffe verhindert worden seien. Menschen, die sonst gegen den „Gender-Wahnsinn“ wettern und sicher niemals ein Wort über den Sexismus an deutschen „Traditionsfesten“ wie dem Oktoberfest oder Karneval verlieren würden, sind auf einmal Feuer und Flamme, wenn es darum geht, feministische Positionen für rassistische Argumentationen zu missbrauchen. Aus unserer Sicht ist das kein Feminismus! Wir wenden uns gegen jede Art sexualisierter Gewalt – und zwar nicht nur gegen deutsche Frauen!
Allerdings darf der Kampf gegen eine Diskriminierungsform nicht eine andere legitimieren. Daher bestehen wir darauf, die Praxis der Kölner Polizei in der Silvesternacht 2016/17 als das zu benennen, was sie war: rassistisch. Menschen wurden allein aufgrund äußere Kriterien stundenlang festgehalten und als „Nafris“ („Nordafrikanische Intensivtäter“) betitelt – ein Begriff, der nicht nur Menschen aufgrund ihres Aussehens einer Staatsangehörigkeit zuordnet (was aus heutiger Sicht sowieso längst als Unsinn betrachtet werden sollte), sondern ihnen völlig grundlos auch noch eine kriminelle Vergangenheit unterstellt.

Institutionalisierter Rassismus?

Doch Köln ist nur ein bekanntes Beispiel. Rassistische Polizeipraxis ist ganz normaler Alltag in Deutschland – wer’s nicht glaubt, kann ja mal einen Tag am Bahnhof beobachten, wen die Bundespolizei da so kontrolliert. Leider ist dies nicht nur dem individuellen Rassismus der Beamt_innen zuzuschreiben, die Kontrollen jeder Person aufgrund ihres Aussehens sind auch noch nach § 22 Abs. 1a BpolG rechtlich gedeckt und damit institutionalisiert. Der Paragraph besagt, dass innerhalb des Bahngeländes zur Verhinderung unerlaubter Einreise jede Person angehalten, befragt und kontrolliert werden darf. Dies geschieht nach Ermessen der Beamt_innen und kann ohne konkreten Verdachtsmoment geschehen. Aus Sicht vieler Kritiker_innen ist dieses Gesetz menschenrechtswidrig und verstößt gegen die im Grundgesetz verankerten Rechte auf Gleichheit und Schutz vor Diskriminierung (Art. 3 GG). (3) Die Polizei verteidigt ihr Vorgehen mit ihren angeblichen Erfahrungen, was verdächtige Personen angeht. Der Verdacht einer „self-fulfilling prophecy“ drängt sich hier auf: Der Kontrollfokus der Polizei liegt auf Personengruppen, denen aufgrund nicht-weißer Hautfarbe bestimmte Staatsangehörigkeiten zugeordnet werden, diese werden durch verstärkte Kontrollen immer weiter kriminalisiert und Straftaten bezichtigt. Proportional dazu erhöht sich auch die Zahl der dokumentieren Straftaten von eben dieser Personengruppe/Staatsangehörigkeit. Die rassistische Polizeipraxis wird somit durch vermeintlichen Erfolg immer wieder „begründet“ und reproduziert und beeinflusst extrem die gesellschaftliche Wahrnehmung von Kriminalität, mit dem vermeintlichen Zusammenhang zur Herkunft der Menschen. Natürlich werde ich, wenn ich mehr brillentragende als andere Menschen kontrolliere, auch mehr kriminelle brillentragende Menschen finden, die dann in meiner Statistik auftauchen. Damit kann ich in der Folge auch weiterhin verstärkte Kontrollen von Brillenträger_innen legitimieren. An der Diskriminierung bestimmter Personengruppen ändert das aber nix.

Abgesehen davon ist Rassismus bei der Polizei, wie auch in weiten Teilen der deutschen Gesellschaft, immer noch tief verankert. Dass dieser wenig bis gar nicht reflektiert wird, kann gerade auch bei Polizist_innen, die mit einer erweiterten Machtbefugnis ausgestattet sind, hässliche Folgen haben. Es hört nicht bei rassistischen Kontrollen auf, immer wieder werden auch in Deutschland Menschen aufgrund ihres Aussehens durch die Polizei misshandelt oder gar ermordet. Die bekanntesten Fälle von Polizist_innen ermordeten Menschen in Deutschland sind Oury Jalloh, der unter immer noch ungeklärten Umständen in einer Zelle verbrannte und Laya – Alamaé Condé, der nach der Verabreichung von Brechmittel durch den Arzt Igor V. und mehreren Polizist_innen im Beisein eines Notarztes verstarb. Neben diesen in der Öffentlichkeit beleuchteten Mordfällen gibt es eine große Dunkelziffer.

Also…

Polizei, Regierung und Medien sprechen im Nachhinein oft von Einzelfällen und individuellem Versagen oder die Vorwürfe werden schlicht geleugnet. Mit diesem Textabschnitt wollten wir zeigen, dass es sich eben nicht um vereinzelte Ausnahmen handelt, sondern der Rassismus bei der Polizei struktureller und institutionalisierter Natur ist. (4) Gerade deshalb ist es unglaublich wichtig, diese Problematik immer wieder zu thematisieren und sich dagegen zu wehren. Das kann wie in Den Haag und Aachen in Form von (spontanen) Demonstrationen und Kundgebungen geschehen, aber auch durch öffentliche Solidarisierung mit den Betroffenen konkreter Diskriminierung oder unabhängiger Beobachtung von Polizeiarbeit.

Repression, Medien und Polizeigewalt

Im Folgenden möchten wir auf die fortwährende Aushöhlung des Versammlungsrechts in Deutschland, sowie dessen Nutzung zur Einschränkung von politischem Protest/Antagonismus eingehen. Und in diesem Zuge, auch an dem Beispiel der Spontandemonstration am Aachener Markt, die gewaltsame Polizeipraxis und deren strukturelle Verankerung beleuchten.

Polizeistaat?

In Deutschland wird das, von der Verfassung geschützte, Recht auf freie Meinungsäußerung vor allem bei Demonstrationen immer weiter ausgehöhlt. Dies wird jeder Mensch, der herrschafts- oder systemkritische Forderungen vertritt, schon festgestellt haben. Es beginnt schon mit der Anmeldung einer Demonstration bei der Polizei. Dies muss in Deutschland unter Angaben der Personalien eines „Leiters“ der Versammlung geschehen, soweit das Zustandekommen dieser Veranstaltung länger als 48 Stunden vorher abzusehen ist. Des Weiteren darf die Polizei, sobald von der Versammlung eine „Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung“ (5) zu erwarten ist, Auflagen zur Versammlungsdurchführung erlassen. Das Erlassen von solchen Auflagen ist bei Demonstrationen, die sich kritisch gegen die herrschenden Verhältnisse stellen (Proteste gegen: Castor Transporte, Braunkohleverstromung, Durchführung von Neonazi-Veranstaltungen oder wie in diesem Fall strukturellen Rassismus bei Polizei und Justiz), anscheinend nicht in einer realen Bedrohung der öffentlichen Sicherheit begründet, sondern in der ideologischen Ausrichtung der Veranstaltung. Hierbei sind die Auflagen der Polizei nicht als „Maßnahmen zum Schutz Dritter“, wie im Versammlungsrecht beschrieben zu verstehen, sondern als Versuch, derartige Demonstrationen in ihrer Durchführung und Wirkung so weit wie möglich zu behindern. Dies wird deutlich, wenn Versammlungsleiter_innen auf einmal mit Auflagen wie z.B. einer Maximalgröße für mitgeführte Transparente, einer von den „Ordnungs“behörden nach Personenzahl festgelegte Reihenstärke, einem Mindestabstand von bis zu 2 Metern zwischen den einzelnen Reihen oder Vorschriften bezüglich Schuhwerk und Kleidungsstil konfrontiert sind. Dass Maßnahmen der Polizei keinesfalls eine neutrale Durchsetzung geltenden Rechts oder Schutzmaßnahmen für die Öffentlichkeit, sondern gezielte Einschüchterung von politisch Aktiven und Einschränkung bestimmter Meinungsäußerungen sind, wird auch bei den oben beschriebenen Vorfällen in Den Haag deutlich. (6)

Doch sind es nicht nur absurde Auflagen und andere bürokratische Hürden, welche genutzt werden, um Menschen in ihrem Versammlungsrecht einzuschränken. Im Nachhinein werden häufig rechtliche Schritte gegen die Person eingeleitet, welche die Demo angemeldet hat, den sogenannten „Versammlungsleiter“.

Bei diesen Prozessen wird versucht die Anmelder_innen für das Handeln der Demoteilnehmenden haftbar zu machen. Dies ist auch in Aachen bei Polizei und Justiz gängige Praxis, wo nach vielen Demonstrationen mit antifaschistischem oder linksradikalem Kontext Strafprozesse gegen die Versammlungsleiter_innen angestrebt werden. Um dies zu verdeutlichen: Anfang 2017 lief ein Prozess gegen den jungen Anmelder einer antifaschistischen Demonstration zum „Tag der Befreiung vom Faschismus“ am 08.05.2015. (7) Obwohl die Demonstration ohne „Komplikationen“ verlief, stellte die Staatsanwaltschaft im Nachgang Anzeige wegen nicht eingehaltener Auflagen. In der Vergangenheit wurde auch probiert, den Anmelder von Demonstrationen, in deren Verlauf es zu Ausschreitungen gegen die Polizei kam, für das Vorgehen der Demo-Teilnehmenden verantwortlich zu machen. So geschehen Im Nachgang einer antifaschistischen Demonstration Anfang 2012 in Aachen. (8) Letztlich war dieser Vorwurf, zumindest in diesem Fall, nicht zu halten. Somit wird wieder das Durchführen und vor allem Anmelden von Demonstrationen erschwert und mit Repressalien bedacht. Dies sind nur einige Gründe, Demonstrationen nicht anzumelden, wie am 30.06.15 in Aachen.

Menschen, die sich aufgrund ihres gesellschaftlichen Engagements oder Kampfes gegen Ungerechtigkeiten/Unterdrückung auf politischen Veranstaltungen und Demonstrationen bewegen, sehen sich auch weitergehend mit einer strukturellen Kriminalisierung solchen Protests konfrontiert.
Demonstrationszüge werden von vornherein von behelmten und gepanzerten Polizist_innen umgeben, dies ist in den meisten Fällen reine Provokation und normalisiert Gewaltanwendung seitens der „Ordnungs“-kräfte. Außerdem werden somit die Außenwirkung, die Anschlussfähigkeit und die Bewegungsfreiheit der Teilnehmenden massiv eingeschränkt.

Auch werden viele Demonstrationen von Anfang an systematisch von der Polizei abgefilmt, was laut Versammlungsrecht, wiedermal, nur erlaubt ist, wenn von der Versammlung „erhebliche Gefährdung von öffentlicher Sicherheit und Ordnung“ ausgeht. (9) Damit werden ganze Demonstrationen anhaltlos unter Generalverdacht gestellt. So geschehen bei fast allen antifaschistischen Mobilisierungen gegen Naziaufmärsche und andere rechte Umtriebe in den letzten Jahren.

Einen weiteren erheblichen Angriff auf die Versammlungsfreiheit stellt die, im Juli 2017 in Kraft tretende, Verschärfung des §113 STGB ( Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte ) dar. Demnach werden einfache Widerstandshandlungen wie z.B. Rempeln oder sich gegen ein Wegtragen o.Ä. zu sperren mit einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Monaten bestraft. (10)

Nicht nur Demonstrationszüge, auch der öffentliche Raum wird zunehmend überwacht, Polizei und andere „Ordnungs“kräfte werden mit immer weitreichenderen Befugnissen ausgestattet und deren Präsenz in der Öffentlichkeit erhöht. Kontrollen und Angaben von persönlichen Daten beim Betreten von Flughäfen, Bahnhöfen, öffentlichen Gebäuden oder sogenannten – von der Polizei definierten und nicht öffentlich genannten – „Gefahrengebieten“ gehören mittlerweile zur Normalität. Es wird nicht mehr diskutiert, ob diese Maßnahmen sinnvoll und zielführend sind oder in irgendeiner Weise mit der in Deutschland herrschenden Unschuldsvermutung vereinbar sind, sondern nur, wie sie am effektivsten und günstigsten durchgeführt werden können. Einen weiteren Eklat stellt die Novellierung des BKA-Gesetztes Anfang 2017 dar. Nach dieser können sogenannte „Gefährder“ zum Tragen einer elektronischen Fußfessel gezwungen werden. Beim „Gefährder“ handelt es sich um einen polizeilichen Begriff, der rechtlich nicht definiert ist, er wird im Allgemeinen gebraucht für Menschen, bei denen das Durchführen eines Attentats wahrscheinlich ist. Das heißt in Zukunft können Menschen, deren Weltbild nicht dem der Regierenden entspricht, präventiv unter Totalüberwachung gestellt werden. Und dies ohne konkreten Tatverdacht allein aufgrund der Gesinnung oder von den Ermittlungsbehörden fingierten Anhaltspunkten. (11) Kritische Stimmen bezüglich der genannten und weiteren Maßnahmen werden immer weniger oder bleiben gar ganz aus. Dies ist mit Sicherheit auch einer Verweigerungshaltung der etablierten Medien zu verdanken, weiter Panik zu schüren und Alternativlosigkeit zu konstatieren anstatt unabhängige Stimmen wiederzugeben. So lässt sich eine deutliche Diskursverschiebung beobachten. Parteien wie z.B. „Die Grünen“, welche sich in der Vergangenheit oft für den Erhalt des Datenschutzes und gegen einen „gläsernen Bürger“ aussprachen, fordern nun in ihren Wahlprogrammen mehr Videoüberwachung und eine Stärkung von Polizei und Justiz, immer begründet mit dem Erhalt unserer „Demokratie und Freiheit“. (12) Zwar wird betont, dass man keinen Überwachungsstaat wolle, aber Alternativen zum Ausbau der Repressions- und Überwachungsorgane werden kaum einmal diskutiert. Statt nur auf größtmögliche Repression zu setzen, könnten beispielsweise die Bekämpfung von Armut und sozialer Ungleichheit als präventive Maßnahmen gegen Kriminalität in den Fokus genommen werden. Auch könnte die bewusste Auseinandersetzung mit rassistischer Ausgrenzung die Entstehung von Communities, in denen islamistische und faschistische Ideologien Nahrung finden, verhindern.

Vernachlässigt wird bei den ständigen Rufen nach Stärkungen von Polizei, Justiz und anderen Ermittlungsbehörden auch die Kritik an den erheblichen Problemen dieser Institutionen. Beispiele hierfür sind u.a. der oben thematisierte strukturelle Rassismus, NS-Kontinuitäten z.B. beim Verfassungsschutz, Finanzierung, sowie Deckung verdeckter Mitarbeiter_innen in der Neonaziszene, das Verschwinden wichtiger Akten zur Aufklärung der NSU Morde, sowie der Unwille des Gerichtes in München, diese Vorfälle als Teil des Verfahrens in die Ermittlungen miteinzubeziehen. (13)

Polizeigewalt

Eine weitere von den etablierten Medien kaum aufgegriffene Problematik ist Polizeigewalt und deren mangelnde juristische Verfolgung. Diese reiht sich wunderbar ein in die bereits genannte Palette an Repressionen.

Viele, die Polizeigewalt erlebt haben, werden die Reaktion ihres Umfelds kennen. Die erzählten Geschichten über Misshandlungen, Beleidigung, systematische Absprachen zur Deckung von Kolleg_innen wirken absurd und haltlos übertrieben. Und oft wird hierauf nicht mit Bestürzung oder Solidarität reagiert, sondern die eigene Darstellung angezweifelt und betont, dass so etwas in unserem „Rechtsstaat“ nicht möglich sei und man juristisch dagegen vorgehen könne. Dies ist u.a. begründet in der öffentlichen Berichterstattung über Polizeieinsätze und deren Gegner_innen. Zunächst möchten wir ein paar Worte über die gewaltsame – und keinesfalls außergewöhnliche – Vorgehensweise der Polizei auf Demonstrationen o.ä. verlieren, um dann noch einmal auf die Rolle der Medien bei der öffentlichen Wahrnehmung der Polizei einzugehen.

Die Polizei geht bei Protesten, z.B. gegen Naziaufmärsche oder Privatisierung öffentlichen Raumes (Gentrification), oft gewaltsam und unverhältnismäßig gegen Protestierende vor – so geschehen beispielsweise bei den Protesten gegen die EU Krisenpolitik bei Blockupy in Frankfurt 2013/14, bei der Besetzung des Stuttgarter Schlossparks gegen den Bau von „Stuttgart 21“ 2010 oder bei Sitzblockaden gegen Naziaufmärsche z.B. in Dresden 2011. Dies sind drei bekannte Fälle, bei denen Polizeigewalt zumindest im Nachhinein in die öffentliche Debatte mit eingeflossen ist, aber bei weitem nicht die einzigen. Gewaltsames Vorgehen mit Schlagstöcken, Fäusten oder Pfefferspray gegen Sitzblockaden gehört quasi zum guten Ton bei Anti-Nazi-Protesten. Demonstrierende werden auch häufig in einen „Polizeikessel“ verbracht, welcher rechtlich mit einem „Sicherheitsgewahrsam“ gleichzusetzen ist. Hierbei sollen meist präventiv Straftaten verhindert werden. Faktisch werden alle Teilnehmenden behördlicher Verfolgung ausgesetzt und kriminalisiert. Sie werden meist über Stunden festgesetzt und oft wird auch der Zugang zu Wasser, Nahrung, Sanitäranlagen verwehrt. Auch ist es keine Seltenheit, dass nach dem Einsatz von Gewalt seitens der Polizei Festgenommenen oder Verletzten der Zugang zu medizinischer Versorgung verweigert oder erschwert wird, um zum Beispiel die Zahl der Verletzten nach einem solchen Einsatz zu drücken.

Medien

Es gibt wenig Berichte in etablierten Medien über Polizeigewalt, vor allem auf lokaler Ebene werden die Pressemitteilungen der Polizei meist im Wortlaut übernommen. (14)
In den seltensten Fällen wird noch journalistische Arbeit geleistet und mehrere Versionen des Geschehenen eingeholt oder eigene Beobachter_innen geschickt. Damit ist die Faktenlage in der öffentlichen Wahrnehmung sehr einseitig besetzt und Artikel, Interviews und Stellungnahmen von und in kleineren unabhängigen Medien werden kaum konsultiert. Beispielsweise erdreistete sich der Aachener Polizeipräsident, Dirk Weinspach, Ende letzten Jahres, nach einer Bahnblockade im Hambacher Forst, die Anschuldigungen gegen Polizeibeamt_innen wegen Folter und Misshandlung vor und im Polizeigewahrsam, vor deren Veröffentlichung (!), als taktische Übertreibung abzukanzeln. Dies wurde von der Aachener Lokalpresse kommentarlos veröffentlicht. (15)

Von der Rolle der Presse nun zur Öffentlichkeitsarbeit der Sicherheitsbehörden selber.
Um ihre Machtposition weiter auszubauen, drastischere Einsätze und Überwachung zu rechtfertigen und Datenbanken auszuweiten muss dies auch von der Öffentlichkeit akzeptiert werden. Also wird in der eigenen Berichterstattung ein Szenario der immer wachsenden Bedrohung geschaffen.

Statistisch gesehen hat die Zahl der Terroranschläge über die letzten Jahrzehnte in Deutschland immer weiter abgenommen. (16) Da ein islamistischer Terroranschlag aber ziemlich wahrscheinlich ist, wird behauptet, dass die Terrorgefahr so groß sei wie noch nie, um so Videoüberwachung, ständige rassistische Kontrollen oder eine Dauerpräsenz von mit Maschinenpistolen bewaffneten Polizist_innen zu rechtfertigen. Diese Maßnahmen werden bestimmt nicht wieder zurückgefahren, sondern normalisieren sich allmählich. Dies ist auch an dem immer weiter verlängerten „Ausnahme“zustand in Frankreich zu sehen. Auch beliebt zur Rechtfertigung der Aufstockung des Etats oder der Aufrüstung von Beamt_innen ist zu behaupten, die Angriffe auf die Polizei würden hemmungsloser und vor allem immer mehr. Dieses Argument entpuppt sich bei genauerem Hinschauen als reine Zahlendreherei. Wieder einmal wird einer feindseligen Stimmung gegenüber der Polizei mit noch mehr Repression begegnet, anstatt diese z.B. auf strukturelle Probleme bei der Polizei und deren Wirkung auf die Menschen zurückzuführen. (17)

Absurd wird es auch bei der Darstellung von politisch motivierter Kriminalität. Um die oben genannten Praxen von Justiz und Polizei gegen meist im linken Spektrum verortete Kritiker_innen, Bewegungen und Proteste zu rechtfertigen, wird oftmals die steigende Anzahl von Straftaten aus diesem Kontext erwähnt. Dabei handelt es sich, wie vorher im Text aufgezeigt, vor allem um Verstöße gegen das Versammlungsrecht o.ä. und Sachbeschädigungen. Die strafrechtliche Verfolgung von rechtsmotivierter Kriminalität wird nicht einmal annähernd so fanatisch betrieben. Vielmehr wird hier die Häufung von Brandanschlägen auf bewohnte und unbewohnte Geflüchtetenunterkünfte und Gewalttaten gegen Migrant_innen und politische Gegner_innen heruntergespielt oder sich um die dahinterstehenden Sorgen der Bürger_innen bemüht. Der Terrorbegriff wird hierbei konsequent gemieden.
Das Zusammenspiel dieser PR-Strategie und der Presse führen zu einer völligen Verschiebung des öffentlichen Diskurses hin zu reaktionären Positionen und einer scheinbaren Alternativlosigkeit dieser faschistisch anmutenden Methoden.

… und die Justiz

Wie es aussieht, wenn versucht wird, sich mit den uns vom Staat zugestandenen Mitteln gegen diese Repressionen zu wehren, wird bei der Betrachtung der Statistiken zu Verurteilung von Polizist_innen bei Straftaten im Dienst klar. (18) In unserem „Rechtsstaat“ ist es quasi unmöglich, Polizeigewalt und Repression auf einer juristischen Ebene zu begegnen. In nur 33 von 2138 im Jahr 2014 angezeigten Fällen (s. Klammer unten) nahm die Staatsanwaltschaft überhaupt Ermittlungen gegen Polizist_innen auf. Auf der anderen Seite wird auf eine Anzeige gegen die Polizei standardmäßig mit einer Gegenanzeige reagiert und ein Ermittlungsverfahren wegen „Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte“ (oft in Kombination mit weiteren Vorwürfen) angestrebt, welches in fast allen Fällen auch eingeleitet wird.

Hinzu kommt die Bewertung der Zeug_innenaussagen von Polizist_innen als „reine Wahrheit“ in Gerichtsprozessen, trotz offensichtlicher Absprachen unter Beamt_innen oder widersprüchlichen/unzureichenden Aussagen. Auch verschwindet oftmals belastendes Videomaterial und/oder Kolleg_innen werden systematisch gedeckt. Eine interne, eigenständige Verfolgung von Polizeigewalt existiert de facto nicht und Betroffene müssen eigene Ermittlungen, meist gegen einen im Ganzen gegen sie arbeitenden Justizapparat anstrengen. Dieses Muster lässt sich auch in dem aktuellen Verfahren oder den Prozessen im Nachgang der Proteste gegen eine Pegida-Veranstaltung in Aachen bzw. gegen Naziaktivitäten in Köln und Remagen 2015 beobachten. (19)

Polizeigewalt wird so in der Öffentlichkeit kaum noch als diese benannt oder wahrgenommen und eine Behandlung des Themas im öffentlichen Diskurs unmöglich. Dabei bedarf es dringend einer öffentlich wahrnehmbaren Diskussion z.B. über den Einsatz von Pfefferspray als Allheilmittel gegen unliebsame Demonstrant_innen, riesigen schwer gepanzerten Fahrzeugen wie Wasserwerfern oder Räumpanzern (Folgen hiervon werden z.B. bei der Debatte um die Protesten im Stuttgarter Schlosspark 2013 deutlich) im Einsatz gegenüber Fußgänger_innen, Wanderkesseln, quasi eins zu eins Betreuung der Polizei bei Demonstrationen und regelmäßiges Behindern von medizinischer Betreuung der durch die Polizei Verletzten.

Auch Internationale NGOs, wie Amnesty International, kritisieren Gewalt bei Einsätzen der deutschen Polizei, sowie Möglichkeiten zur juristischen Verfolgung dieser. In einer 2012 ausgelaufenen Kampagne (20) stellte Amnesty Forderungen an die deutsche Polizei wie z.B. eine Kennzeichnungspflicht für Beamt_innen, ein Verbot von Pfefferspray, unabhängige Ermittlungsbehörden, Videoaufnahmen in Polizeigewahrsam und bessere Schulung der Einsatzkräfte in Grund- und Menschenrechten. Auch kritisiert wird die gezielte Einschränkung der Pressearbeit bei Polizeieinsätzen z.B. wenn Journalist_innen nicht zum Ort des Geschehens vorgelassen werden, bei der Dokumentation von Polizeigewalt behindert oder sogar verhaftet werden. Dies stellt die andere Seite der Pressearbeit der Polizei dar, die so eine unabhängige Berichterstattung verhindert.

Keine Kooperation, kein Vertrauen, kein Respekt!

Diese Beschreibung von Polizeipraxen beruht vor allem auf persönlichen Erfahrungen, da wegen der fehlenden öffentlichen Behandlung des Themas und dem mangelnden Aufklärungswillen seitens der Behörden wenig offizielle Berichte dazu existieren. Deswegen wirken die Anschuldigungen auf Menschen mit wenig Bezug zum Thema vielleicht etwas haltlos oder überzogen. Für uns hingegen fühlt es sich eher an wie ein weiterer Ruf nach Rechtsstaatlichkeit, während unser Vertrauen in die ordnende, legitimierte Macht von wenigen „Delegierten“ und Expert_innen schon lange erschöpft ist, da eine tiefergehende, radikalere Auseinandersetzung mit den Strukturen der Unterdrückung in unserer Gesellschaft sowieso nicht gewünscht ist und unterbunden wird. Diese würde nämlich auch einen kritischen Umgang mit den Funktionsweisen der herrschenden Verhältnisse und der eigenen Position in diesen fordern. Deswegen wollen wir an dieser Stelle nochmal betonen, wie wichtig es ist, dass Menschen sich in ihren Kämpfen um Freiheit selber organisieren und sich nicht auf, vor allem an Machterhaltung und Profit orientierte, Mächtige verlassen. Wenn solche Kämpfe wegen grundsätzlicher Forderungen wie dem Beharren auf Versammlungsfreiheit und bedingungsloser Solidarität untereinander mit dem Gesetz in Konflikt geraten, zeigt dies, dass eine Emanzipation sich nicht an den Normen und Regeln des Bestehenden orientieren kann. Da diese Schlüsse ohne eine „objektivere“ Situationsbeschreibung schwer zu vermitteln sind haben wir dies in diesem Text noch einmal probiert.

Der Repression ins Gesicht spucken

Die Ereignisse rund um die Spontandemonstration in Aachen, am 30.06.2015, spiegeln viele der oben genannten Punkte wieder.
Eine bis zum Einschreiten der Polizei friedliche Demonstration wird von dieser angegriffen und unter massivem Einsatz von Schlägen, Schlagstöcken und vor allem Pfefferspray aufgelöst. Die Demo richtete sich gegen rassistische Polizeigewalt und wollte Aufmerksamkeit für dieses Thema schaffen, da eben diese rassistische Gewalt wieder den Tod eines Menschen gefordert hat. Diese Tatsache oder auch generelle Verurteilung von autonomer, selbstbestimmter Praxis war den Beamt_innen wohl ein Dorn im Auge. Als sie die Demoteilnehmenden angriffen, war es ihre Entscheidung zur Eskalation, da die Betroffenen sich in ihrem Recht auf freie Meinungsäußerung wohl nicht einschränken lassen wollten. Um die Gewalt und Verletzten bei dem Einsatz zu rechtfertigen, wird im Nachhinein, in den Pressestatements der Polizei, eine Eskalation von Seiten der Demonstrierenden fingiert und ihnen schwere sowie gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, Verstoß gegen das Versammlungsgesetz und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte vorgeworfen. Diese Darstellung wird unkommentiert von der Lokalpresse abgedruckt und so als einzige Wahrheit stilisiert und dies trotz einer zeitnah veröffentlichten Stellungnahme von Demoteilnehmenden. (21)
Uns ist es egal, ob die Angeklagten nach geltendem Recht schuldig oder unschuldig sind. Fest steht, dass die Polizei durch solche Angriffe versucht, Demonstrationen dieser Art zu unterbinden und kritische Stimmen zu ihrem Vorgehen im Nachgang mit Repressionen und medialen Schmierenkampagnen überschwemmt, bei der die bürgerliche Presse bereitwillig mitspielt. Deswegen wollen wir gemeinsam solche Repressionen auffangen und niemanden alleine lassen. Der Staat versucht uns zu vereinzeln, tun wir uns zusammen um auch in Zukunft wild, kritisch und selbstbestimmt zu leben und diese Inhalte auf die Straße zu tragen!

(1) Interview mit Anarchist_innen aus Den Haag:
https://freedomnews.org.uk/interview-anarchists-talk-about-den-haag-and-the-2015-riots/ (18.06.2017)

(2) Studie zu Racial Profiling durch die Bundespolizei:
http://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/show/racial-profiling-menschenrechtswidrige-personenkontrollen-nach-22-abs-1-a-bundespolizeiges/
(18.06.2017)

(3) Gesetzgebung zu Befugnissen der Bundespolizei:
https://www.gesetze-im-internet.de/bgsg_1994/BJNR297900994.html
(18.06.2017)

(4) Artikel und Infos zu strukturellem Rassismus und „racial profiling“:
https://kopbremen.noblogs.org/
(18.06.2017)

https://www.antifainfoblatt.de/artikel/polizei-und-rassismus-%E2%80%93-wider-der-legende-bedauerlicher-einzelf%C3%A4lle
(18.06.2017)
https://www.vice.com/de/article/racial-profiling-wegen-aussehen-und-herkunft-im-visier-der-polizei-887
(18.06.2017)

(5) Definition von erheblicher Gefährdung von Sicherheit und Ordnung:

http://www.juraforum.de/lexikon/sicherheit-und-ordnung-oeffentliche (18.06.2017)

(6) Weitere Infos zu den Protesten in Den Haag:

https://fightrepressiondemo.noblogs.org (18.06.2017)

(7) Stellungnahmen zum Prozess gegen Demoanmelder Anfang 2017:

https://linksunten.indymedia.org/en/node/195622 (18.06.2017)

https://antirepac.noblogs.org/post/2017/03/06/prozess-gegen-demoanmelder-geht-weiter/ (18.06.2017)

(8) Informationen und Artikel zum Prozess gegen Demoanmelder Anfang 2012:

http://ac1312.blogsport.eu/ (18.06.2017)
https://linksunten.indymedia.org/en/node/128820 (18.06.2017)
http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/strafverfahren-gegen-linken-aktivisten-will-kein-ende-nehmen-1.909397 (18.06.2017)

(9) Stellungnahme und Urteil zum Filmen der Polizei auf Demonstrationen:

https://blog-werwiewas.blogspot.com/2010/07/filmen-der-demo-am-5-sept-09-durch-die.html (18.06.2017)

(10) Artikel und Stellungnahme zur Verschärfung des §113 STGB:
https://www.taz.de/!5401997/ (18.06.2017)
http://amnesty-polizei.de/statement-zur-verschaerfung-des-widerstand-paragrafs-bundesjustizminister-maas/ (18.06.2017)

(11) Artikel zur Fußfessel für Gefährder:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/bundestag-beschliesst-elektronische-fussfessel-fuer-gefaehrder-a-1145200.html (18.06.2017)

https://www.neues-deutschland.de/artikel/1049357.fussfessel-fuer-gefaehrder-kommt.html (18.06.2017)

https://netzpolitik.org/2017/bka-gesetz-de-maiziere-kuendigt-novellierung-an/(18.06.2017)

(12) Thesen und Forderungen der “Grünen” zur Stärkung von Polizei und Justiz:

https://www.gruene.de/themen/buergerrechte-demokratie/innenpolitik.html (05.02.2017)

(13) Informationen und Texte zum NSU-Prozess:
https://www.nsu-watch.info/ (18.06.2017)
http://nsu-tribunal.de/ (18.06.2017)

(14) Beispiele zur Berichterstattung der Lokalpresse:
Artikel zu Auseinandersetzung mit Neonazis, einzige Quelle sind Aussagen der Polizei: http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/aachen/erneut-einsatz-im-frankenberger-viertel-personengruppe-greift-maenner-an-1.1581921 (18.06.2017)

Darstellung der Aktivist_innen zum gleichen Vorfall:
https://antirepac.noblogs.org/post/2017/03/19/2-compas-in-aachen-verhaftet-kundgebung-heute-sonntag-19-03-um-15-uhr-am-neumarkt-in-aachen/ (03.07.2017)

Artikel der lokalen Presse zu einer Aktion im Hambacher Forst und die vorhergegangene Polizeimeldung:
http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11559/3483933 (24.06.2017)
www.express.de/koeln/hambacher-forst-braunkohle-gegner-werfen-steine-auf-rwe-mitarbeiter-und-polizei-25098330 (24.06.2017)
http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/region/hambach-sprengsatz-attrappe-und-brennende-barrikaden-1.1491477 (24.06.2017)

https://www1.wdr.de/nachrichten/rheinland/polizei-wieder-im-hambacher-forst-100.html (24.06.2017)

(15) Artikel zu der Hambachbahnblockade 2017:
http://www.aachener-nachrichten.de/lokales/region/beredte-zeugen-der-gewalteskalation-im-hambacher-forst-1.1512249 (18.06.2017)

(16) Artikel zur Anzahl von Terroranschlägen:

http://blog.zeit.de/teilchen/2016/03/23/terror-in-zahlen/ (24.06.2017)

(17) Video vom „Heute Journal“ zu Angriffen auf Polizeibeamte:

https://www.zdf.de/nachrichten/heute-journal/gespraech-mit-rita-steffes-100.html (17.06.2017)

(18) Statistik zur juristischen Verfolgung von Polizeigewalt:

https://correctiv.org/blog/2016/02/12/polizeigewalt-zahlen-faelle/ (18.06.2017)

(19) Stellungnahmen zu Prozessen gegen Antifaschist_innen:
https://linksunten.indymedia.org/en/node/183710 (18.06.2017)
https://linksunten.indymedia.org/en/node/190249 (18.06.2017)
https://linksunten.indymedia.org/en/node/195991 (18.06.2017)

Bericht zu den Protesten gegen Pegida in Aachen 2015:

http://akantifaac.blogsport.de/2015/12/24/bericht-zu-den-protesten-gegen-pegida-am-13-12-in-aachen/ (18.06.2017)

(20) Kampagne von Amnesty International zu Polizeigewalt und derer juristischer Verfolgung:

www.amnestypolizei.de (18.06.2017)

(21) Stellungnahme und Polizeipresse nach der Spontandemonstration am Aachener Markt:

http://akantifaac.blogsport.de/2015/07/02/dokumentation-erklaerung-zur-demonstration-am-dienstagabend/ (18.06.2017)

http://www.presseportal.de/blaulicht/pm/11559/3060828 (18.06.2015)

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